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Wer hat Anspruch auf ambulante Jugendhilfe?
Nach §27 SGB VIII hat jeder Personenberechtigte bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen den individuellen Rechtsanspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung).
Diesen kann er/ sie bei öffentlichen Jugendhilfeträgern (Jugendamt) beantragen. Die Diakonie als freier Träger der Jugendhilfe arbeitet nach eigenen Leitbild auf Grundlage des Grundgesetzes und der gesetzlichen Bestimmung der Kinder- und Jugendhilfe.
Familienhilfe bedeutet:
Wir sind für Sie da, wenn
Wie wir arbeiten:
In der Regel besucht der/ die Familienhelfer/ in die Familie im häuslichen Umfeld. Darüber hinaus kooperieren wir im Bedarfsfall mit:
Unsere Hilfeformen:
Kasernstraße 4
89231 Neu-Ulm
Tel.: 0731/ 70478-72
Fax: 0731/ 70478-69
E-Mail: spfh@diakonie-neu-ulm.de
Wir haben Respekt vor der Persönlichkeit jedes Einzelnen, unabhängig von seiner sozialen nationalen und religiösen Zugehörigkeit. Wir arbeiten für die unantastbare Würde des Menschen. Die christliche Nächstenliebe leitet unser Handeln.
Sie können Ihre Spende überweisen an:
Spendenkonto:
Evangelische Bank eG
IBAN DE68 5206 0410 0202 2002 28
BIC: GENODEF1EK1
Haben Sie ein Anliegen? Eine Frage an uns? Oder möchten Sie gerne etwas loswerden? Dann schreiben Sie uns einfach!
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